Kulturbüro - 410/Lessingtheater
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Auch die Stadt Wolfenbüttel hat eine Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beschlossen. Dies geschah mehrheitlich in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.
Die Stadt Wolfenbüttel fordert demnach einen wissenschaftlichen Standortevergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten, der gleichzeitig eine vergleichbare Untersuchung von Standorten mit größeren Abständen zur Wohnbebauung beinhaltet. Hierbei sind die in den Stellungnahmen der „Arbeitsgruppe Optionen — Rückholung (AGO)" aufgezeigten bisherigen Bewertungsmängel und aufgeworfenen Fragestellungen intensiv zu beleuchten und in den Vergleichsprozess einzubeziehen. Dieses hat seitens der BGE ernsthaft, fundiert und zeitnah zu erfolgen, vergleichbar einer wissenschaftlichen Peer-Review.
Unabhängig, ob der Standort des Lagers Asse-nah oder Asse-fern gefunden wird, fordert die Stadt für dessen Errichtung:
Die politische Festlegung eines Zwischenlagerstandortes durch einen Staatssekretär findet in Wolfenbüttel keine Akzeptanz. Dieses Verfahren und somit dieses Ergebnis lehnen wir ab und widersprechen ihm. Die vorgetragenen Argumente für den Ausschluss eines Asse-fernen Zwischenlagerstandortes sind nicht nachvollziehbar. Als Hauptargument die höhere Strahlenbelastung anzuführen, die durch die notwendigen Transporte zu einem Asse-fernen Zwischenlager eintreten würde, ist mit Blick auf die in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart durchgeführten atomaren Transporte quer durch die Bundesrepublik völlig inakzeptabel. Die Standortauswahl hat auf aktuellen wissenschaftlichen und somit für die Bevölkerung nachvollziehbaren und reproduzierbaren Abwägungen zu erfolgen. Bei dem Standortevergleich ist auf die der BGE vorliegenden Berichte/ Stellungnahmen der AGO einzugehen.
Um die reale Erhöhung der Strahlenbelastung eines Zwischenlagerstandortes zu dokumentieren, ist vor Baubeginn die aktuelle radioaktive Umgebungsstrahlung zu ermitteln. Um eine zusätzliche Strahlenbelastung durch die radioaktiven Abfälle nicht nur durch technische und organisatorische Maßnahmen zu minimieren, ist sowohl die Lager- und Betriebsdauer der Anlage zeitlich zu begrenzen als auch das eingelagerte Material auf rückgeholte Abfälle aus Asse Il zu beschränken. Die Zustimmung zu diesen beiden Einschränkungen ist vom Bund rechtssicher abzugeben.
Es muss ausgeschlossen sein, dass nach einem potentiellen „Absaufen" von Asse II, in dem für die radioaktiven Abfälle aus der Asse vorgesehenen Zwischenlager, Atommüll aus anderen Standorten verarbeitet und/oder gelagert wird, um die Leerstände zu nutzen.
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