Ehe für Alle
Ab dem 1. Oktober 2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Diese Möglichkeit eröffnet den Paaren, die gleichen Rechte und Pflichten von verschiedengeschlechtlichen Paaren zu erhalten. Die Anmeldung sowie die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.
Wurde eine Lebenspartnerschaft bereits begründet, kann diese nun zu einer Eheschließung umgewandelt werden. Die Umwandlung wird beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt.
Für eine Umwandlung werden folgende Nachweise benötigt:
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft
- Identität
- Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz
- Namensführung
Die dann folgende Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit werden Ungleichbehandlungen rückwirkend beseitigt.
Die Begründung von Lebenspartnerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht umgewandelt werden, haben weiterhin Bestand.