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Ehe für Alle

Ab dem 1. Oktober 2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Diese Möglichkeit eröffnet den Paaren, die gleichen Rechte und Pflichten von verschiedengeschlechtlichen Paaren zu erhalten. Die Anmeldung sowie die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.

Zwei junge Männer in Anzügen halten sich an den Händen. Sie sind von hinten zu sehen. © Pixabay.com
Gleichgeschlechtliche Paare können im Standesamt Wolfenbüttel eine Ehe schließen.

Wurde eine Lebenspartnerschaft bereits begründet, kann diese nun zu einer Eheschließung umgewandelt werden. Die Umwandlung wird beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt.

Für eine Umwandlung werden folgende Nachweise benötigt:

  • Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft
  • Identität
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz
  • Namensführung

Die dann folgende Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit werden Ungleichbehandlungen rückwirkend beseitigt.

Die Begründung von Lebenspartnerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht umgewandelt werden, haben weiterhin Bestand.