Gesamtabschluss
Gemäß den Vorgaben in der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) i. V. m. §§ 48 ff. der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) war ein Gesamtabschluss für die Stadt Wolfenbüttel erstmals zum Jahr 2012 aufzustellen.
Der Gesamtabschluss ist ein Instrument zur Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Stadt Wolfenbüttel und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche (insbesondere Beteiligungen und Sondervermögen).
Er entspricht keiner reinen Summation aller Einzelbuchwerke, da dies einer Darstellung als „wirtschaftlicher Einheit“ widerspräche (einige Positionen wären uneinheitlich bilanziert / bewertet oder doppelt ausgewiesen und insbesonere interne Leistungsbeziehungen würden das Bild verfälschen), sondern der Abbildung des Konzerns Stadt Wolfenbüttel als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung / Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Vermögens- , Schulden-, Kapital- und Ergebnisverflechtungen (Einheitsfiktion).
Ein großer Anteil städtischen Vermögens und Kapitals ist in Unternehmen und Sondervermögen ausgegliedert. Erst die zusammengefasste Darstellung in einem Konzernabschluss (laut NKomVG „Konsolidierter Gesamtabschluss“) spiegelt die „echte“ Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Wolfenbüttel (nach einheitlichen Regeln des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR)) wider.
Weiterhin zeigt der Gesamtabschluss die „echte“ Leistungsfähigkeit der kommunalen Beteiligungen und Sondervermögen am externen Markt und schließt somit die Lücke zwischen dem städtischen Kernhaushalt und dem Beteiligungsbericht. Der Gesamtabschluss erfüllt somit ein zentrales Ziel der Reform im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens und kann die Grundlage für eine strategische Beteiligungssteuerung und ein umfassendes Risikomanagement bieten.