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Die Stadtkasse ist als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung offener Forderungen zuständig. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche (beispielsweise Steuern, Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren) als auch um privatrechtliche (z.B. Schadenersatz, Kostenerstattungen) Forderungen.

Zu vollstrecken sind nicht nur eigene Forderungen, sondern im Rahmen der Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch Forderungen anderer Gläubiger (andere Kommunen, Industrie- und Handelskammer, Beitragsservice, etc.)