- Amtshilfe: Die Stadt Wolfenbüttel ist verpflichtet, auf Ersuchen anderen Behörden und öffentlichen Stellen Amtshilfe zu leisten und offene Forderungen gegen Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebiets zu vollstrecken.
- Rundfunkbeitrag: Die Kommunen sind per Gesetz verpflichtet, offene Rundfunkbeiträge zu vollstrecken. Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge und deren Vollstreckung wird regelmäßig höchstrichterlich bestätigt. Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit führen somit nicht zum Erfolg.
- Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Forderungen sind beim Gläubiger zu stellen. Die Vollstreckungsbehörde ist hier nicht entscheidungsbefugt, benötigt jedoch Kenntnis von der Einwendung, um eine mögliche Aussetzung der Vollstreckung prüfen zu können.
- Die Vollstreckungsstelle ist ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) zu gewähren. Die Gebühr für eine Ratenzahlung richtet sich nach der Höhe der Geldforderung. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 100 Euro.