- gemeldet mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Bewohnerparkausweisgebiet,
- es ist kein weiterer Bewohnerparkausweis im Haushalt vorhanden (z. B. für ein anderes Kennzeichen, einen anderen Antragssteller usw.) und
- ein Stellplatz oder eine Garage im Bewohnerparkgebiet ist weder gemietet, gepachtet, gekauft, noch sonst irgendwie zur Nutzung überlassen