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  • gemeldet mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Bewohnerparkausweisgebiet,
  • es ist kein weiterer Bewohnerparkausweis im Haushalt vorhanden (z. B. für ein anderes Kennzeichen, einen anderen Antragssteller usw.) und
  • ein Stellplatz oder eine Garage im Bewohnerparkgebiet ist weder gemietet, gepachtet, gekauft, noch sonst irgendwie zur Nutzung überlassen