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Jahresrechnungen

Die Stadt Wolfenbüttel hat seit dem Jahr 2011 nach den Maßgaben des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beziehungsweise nach den Grundsätzen der Doppik jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen.

Die Jahresrechnung zeigt die tatsächliche Bewirtschaftung der im Haushaltsplan für das abgeschlossene Jahr eingeplanten Mittel. Die gesetzlichen Regelungen sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie in der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO, bis 2017 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung /GemHKVO) festgeschrieben.