Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Kein Grillplatz am „Schiefen Berge“

Feuer löste bei den Menschen seit Jahrtausenden eine gewisse Faszination aus, schon unsere Vorfahren saßen gerne am wärmenden, knisternden Feuer. Und auch heute eifern ihnen die Menschen nach, verbringen gemütliche Momente an der lodernden Glut. Die Schwierigkeiten beginnen dann, wenn durch Fahrlässigkeit die Feuerwehr auf den Plan gerufen wird. So erst kürzlich in Wolfenbüttel geschehen.

Ein Aschehaufen auf einem kleinen Hügel, dahinter Büsche und Felder. © Feuerwehr Wolfenbüttel
Am Schiefen Berge darf nicht gegrillt werden.

Einige nutzen Feuerkörbe, die anderen entfachen das Lagerfeuer einfach auf dem Boden. Doch hier beginnt genau das Problem – viele Menschen beachten nicht die Trockenheit im Sommer. In diesen Tagen waren die Feuerwehren wieder gehäuft im Einsatz, um Entstehungsbrände entlang der Straßen zu löschen. Oft ausgelöst von entsorgten Zigarettenstummeln, die trockenes Gras oder die fusselähnlichen Samen von Bäumen entfachten. „Deshalb kann ein auf dem Boden brennendes Feuer schnell außer Kontrolle geraten“, gibt Wolfenbüttels Stadtbrandmeister Olaf Glaeske zu Bedenken, „die Feuerwehr warnt eindringlich vor dem leichtsinnigen Umgang mit Grill- oder Lagerfeuern. Diese Gefahr besteht im Sommer nicht erst mit dem Ausrufen der so genannten Waldbrand-Gefahrenstufen, denn vor allem die Pflanzenreste fangen schon nach kurzer Zeit ohne Niederschläge durch Funkenflug sehr leicht Feuer“.

Auch Jörn Illemann, Bürgeramtsleiter bei der Stadt Wolfenbüttel, weist darauf hin, dass es gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel verboten ist, in öffentlichen Grünanlagen Feuerstellen zu errichten und zu betreiben. „Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sofern die Verursacher bekannt sind oder ermittelt werden können, können weitere Kosten für den Feuerwehreinsatz hinzukommen. Auch bei einer zügigen Löschung fallen hier schnell mehrere hundert Euro an, die vom Verursacher zu tragen sind“, so Illemann.

Insbesondere die Einsätze oberhalb der Straße „Am Schiefen Berge“ sind daher für die Feuerwehrleute ein Ärgernis. „Nicht selten klingeln am Sonntagmorgen die Alarmempfänger der freiwilligen Feuerwehrleute, damit sie am Lechlumer Holz glimmende Reste der Feuer des Abends ausmachen“, ärgert sich der Stadtbrandmeister, „die dort wenige Stunden zuvor Sitzenden haben eine gemütliche Zeit verbracht, sind dann abgehauen, aber die aus Baumresten bestehenden Lagerfeuer glimmten weiter“. Um die zahlreichen, verbrannten Stellen auf dem Erdboden herum stehen Büsche, sind hohe Gräser. Die vom Wind entfachte Glut reicht, um bei Trockenheit ein kleines Inferno zu verursachen. „Eine ausreichend leistungsfähige Stelle zur Wasserentnahme gibt es dort oben unmittelbar nicht“, ergänzt der stellvertretende Stadtbrandmeister Marco Dickhut, “wir nutzen zunächst die Tanks der Einsatzfahrzeuge und später Hydranten der umliegenden Straßen“. Nur hierzu müssen rund 600 Meter Schläuche gerollt werden und die Brandstelle liegt auf einer Anhöhe.

„Daher appellieren wir: hört auf, diese unerlaubten Lagerfeuer zu machen – weder dort noch anderswo. Es ist gefährlich und nur eine Frage der Zeit, bis ein großer Sachschaden nicht zu vermeiden ist oder gar Menschenleben in Gefahr geraten. Ist das der gemütliche Abend am Feuer in der freien Natur wirklich wert?“, fragen der Stadtbrandmeister und sein Stellvertreter abschließend.

Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Wolfenbüttel
06.07.2020