Vor dem Zeughaus: Gehweg ist kein Parkplatz
Nicht nur auf dem Schlossplatz, sondern auch auf der Nordseite des Schlossplatzes (vor dem Zeughaus, rotes Gebäude) ist das Parken nicht gestattet. Die dortige Fläche steht als Gehweg ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung.
Das Parken auf Gehwegen ist aber nur gestattet, wenn durch entsprechende Schilder darauf hingewiesen wird. Dies ist am Zeughaus nicht der Fall.
Einige Parkplätze befinden sich auf der Ostseite des Schlossplatzes im Bereich zwischen der Fußgängerzone und dem Schiffwall. Diese Parkplätze sind durch eine geänderte Pflasterung auf dem Gehweg markiert und beschildert. Nur in diesen markierten Bereichen auf der Ostseite darf geparkt werden. Als bequeme Alternative stehen auch im Parkhaus im Löwentor (gegenüber vom Schlossplatz) ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Der Stadtordnungsdienst wird den Bereich um das Zeughaus – insbesondere an den Markttagen – verstärkt kontrollieren.