Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Laden Sie den Musterantrag von der Internetseite der BLE herunter und nehmen Sie ihn als Vorlage. Ergänzen Sie Ihren Antrag unbedingt mit dem Firmenbriefkopf und unterschreiben Sie ihn.
- Sie erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Auch auf fehlende Angaben wird die BLE hinweisen.
- Die BLE bearbeitet Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend das Ergebnis mit.
- Wenn eine neue Handelsbezeichnung anerkannt wird, erfolgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.