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Gebühren und Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Für den Besuch der Kindertagesstätten gelten innerhalb der Stadt einheitliche Gebührensätze, die sich am Bruttojahreseinkommen ausrichten. In der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel finden Sie die nötigen Informationen. Die Betreuung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres und im Kindergarten ist gebührenfrei. Für Geschwisterkinder gibt es auf Antrag eine Ermäßigung.

Mittagessen

Für die Bereitstellung eines Mittagessens wird ein Entgelt in Höhe von 82,00 Euro pro Monat erhoben.

Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

In einzelnen Fällen, kann das Jugendamt des Landkreis Wolfenbüttel die Kita-Gebühren übernehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an die  wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Wolfenbüttel.