Niedersachsen Digital
Das Land Niedersachsen möchte Wirtschaftsunternehmen bei ihrer digitalen Weiterentwicklung unterstützen. Auf verschiedenen Internetseiten werden praktische Informationen rund um das Thema Digitalisierung gebündelt.
Ab sofort können Einzelhandelsbetriebe sich am Förderprogramm "digital aufgeLaden" beteiligen (Stand 15. Januar 2021). Informationen zu kostenlosen Weiterbildungsangeboten und die Vernetzung mit anderen sind dabei wichtige Schwerpunkte.
- Digitalagentur Niedersachsen
Hier werden die unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für die niedersächsische Wirtschaft gebündelt. Hier entsteht ein qualifiziertes Beratungskataster für Unternehmer und es finden Beratungen zu aktuellen Förderprogrammen in diesem Bereich statt. - Niedersachsen digital
Hier handelt es sich um eine Initiative/ einen Verein zum Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft über digitale Transformationsprozesse und zur gegenseitigen Vernetzung und Unterstützung. Um das Angebot vollständig nutzen zu können, müssen die Partner Mitglieder werden. - Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum Hannover
Als Förderprojekt des Bundeswirtschaftsministeriums hilft es dem Mittelstand in Niedersachsen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 mit Weiterbildungsangeboten zu stärken. - Niedersachsen digital aufgeLaden
Das Programm des Landes Niedersachsen umfasst finanzielle Zuschüsse, flächendeckende Workshopangebote sowie die Einrichtung einer zentralen Internetplattform für den Einzelhandel in Niedersachsen. Als Ansprechpartner wird die Digitalagentur Niedersachsen genannt. Ab dem zweiten Quartal 2021 werden alle dafür relevanten Informationen in einem neuen Internetportal zu dem Programm aufgeführt. - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen in Form von Darlehen zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden" ist die oben genannte Richtlinie, die ab dem 15. Januar 2021 gilt.