Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung möchte die Stadtverwaltung Wolfenbüttel Eigentümerinnen und Eigentümer dabei unterstützen, auf potentielle Baugrundstücke im Innenbereich aufmerksam zu machen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein unbebautes oder mindergenutztes Grundstück in die Baulückenbörse aufnehmen lassen wollen, können sich an das Amt für Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung wenden. Bitte verwenden Sie hierfür die Einverständniserklärung zur Aufnahme einer Baulücke in das Baulückenkataster.
- Einverständniserklärung zur Aufnahme einer Baulücke in das Baulückenkataster(PDF-Datei: PDF, 312 kB, nicht barrierefrei)
Sofern die baurechtliche Einschätzung eine potenzielle Bebaubarkeit ergibt, wird die Fläche in die Baulückenbörse aufgenommen. Bitte beachten Sie aber, dass daraus keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens, abgeleitet werden können. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, über die das Bauordnungsamt der Stadt Wolfenbüttel auf der Grundlage einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages entscheidet.
Sie können Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung in der Baulückenbörse jeder Zeit schriftlich widerrufen. Das Grundstück wird dann aus dem öffentlichen Kataster der Baulückenbörse entfernt. Aus der Darstellung in der Baulückenbörse entstehen für Eigentümerinnen und Eigentümer keinerlei Verpflichtungen und kein Verkaufszwang.