Informationen für Interessentinnen und Interessenten
Aus der Darstellung eines Grundstückes im Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens, abgeleitet werden.
Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, über die das Bauordnungsamt der Stadt Wolfenbüttel auf der Grundlage einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages entscheiden wird.
Die weiteren Informationen zum Grundstück und zur Bebauungsmöglichkeit sowie die sonstigen Rahmenbedingungen müssen von Interessenten eigenständig ermittelt werden.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage zu einem oder mehreren Grundstücken den Kontaktbogen für Interessenten. Ihre Interessensbekundung wird an die Eigentümer weitergeleitet, die anschließend Kontakt zu Ihnen aufnehmen werden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Wolfenbüttel keinen Einfluss darauf hat, ob und wann Eigentümer regieren.
- Baulückenkataster: Kontaktbogen für Interessenten(PDF-Datei: PDF, 60 kB, nicht barrierefrei)