- Sie zeigen der zuständigen Behörde unter Verwendung des Formulars entsprechend der Anlage zu § 2 Absatz 2 NGastG an, dass Sie ein Gaststättengewerbe betreiben wollen.
- Dabei geben Sie an, ob Sie auch alkoholische Getränke abgeben wollen. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG und
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung zur Vorlage bei der Behörde
- Bitte an die in den Kontaktdaten genannte Person. Dabei geben Sie an, ob Sie auch alkoholische Getränke abgeben wollen. In diesem Fall müssen Sie, wie unter Punkt „Welche Unterlagen werden benötigt“ beschrieben, das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde des Betriebssitzes der Juristischen Person zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Wenn Sie den Gaststättenbetrieb angezeigt haben, übermittelt die zuständige Behörde die Angaben daraus an die für die Bauaufsicht, den Immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung und die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden sowie an das Finanzamt.