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Für die Mitteilungen sind elektronische Muster im Excel -Format zu verwenden, sogenannte „digitale Dateien“ nach MitÜbermitV. Das Format darf hierbei nicht geändert werden. Für die Mitteilungen der Lebensmittelunternehmer gibt es eine Musterdatei, welche Sie unter den genannten Links herunterladen können.

Die Mitteilungen sind der zuständigen Stelle elektronisch zu übermitteln. Untersuchungsberichte können als elektronisches Dokument im pdf- oder Office-Format beigefügt werden. Im Ausnahmefall kann die zuständige Stelle auf Antrag die Schriftform zulassen.