Die Zerlegungsvermessung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Die Kosten sind abhängig:
- von der Anzahl der in der Örtlichkeit festgestellten alten und der neu festgelegten Grenzpunkte,
- von der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke,
- vom Bodenwert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung und
- von Auslagen wie Grenzsteinen, gefahrenen Kilometern, Reisekosten der Beschäftigten.
Da sich diese Faktoren im Zuge einer Vermessung ändern können, ist eine genaue Kostenangabe zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht möglich. Es kann lediglich eine unverbindliche Kostenschätzung auf Basis der Angaben aus dem Antrag in Absprache mit der antragstellenden Person erfolgen.
Die Kosten betragen bei drei neuen Grenzpunkten, einem neu gebildeten Flurstück und einem Bodenwert zwischen 7,50 €/m² und 150 €/m² rd. 2.500 €. Darin ist auch die Gebühr für die notwendige Eintragung in das Liegenschaftskataster enthalten.
Eine vergleichbare Sonderung kostet rd. 1.200 €.
Um zu klären, ob eine Sonderung in Ihrem Fall möglich ist, müssen Sie sich vorab beraten lassen. Es ist keine Beratung notwendig, wenn die Festlegung der neuen Grenze anderweitig eindeutig bestimmbar ist (z.B. 12 m parallel zur Gebäudeseite).