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Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.