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Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.

Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.

  • Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.