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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.

Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.