Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung.
- Gebühr: 200,00 Euro
Zulassungsgebühr gemäß §39 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Gebühr: 1000,00 Euro
Prüfungsgebühr gemäß §39 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)