Für die Erteilung einer GLP-Bescheinigung:
- Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 21.1.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.
Für GLP-Inspektion:
- Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 21.1.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Ggf. anfallende Auslagen werden im Kostenfestsetzungsbescheid ausgewiesen.