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Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn die Versicherungsvermittlerin/der Versicherungsvermittler darauf verzichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und die Versicherungsvermittlerin/den Versicherungsvermittler aus dem Vermittlerregister löschen lassen.