Es fallen Gebühren nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.
- Gebühr: 150,00 Euro
Gebühr für die Registrierung. Hiervon ist bei der Registrierung einer juristischen Person auch die gleichzeitige Eintragung einer "qualifizierten Person" abgegolten. - Gebühr: 150,00 Euro
Gebühr für die Eintragung einer weiteren "qualifizierten Person". - Gebühr: 75,00 Euro
Gebühr für den Widerruf oder die Rückgabe der Registrierung.