- Für den Fischfang benötigen Sie einen Fischereierlaubnisschein, den der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter für das jeweilige Gewässer ausstellt. Neben dem Fischereierlaubnisschein haben Sie außerdem den Fischereischein oder den Personalausweis bei sich zu führen.
- Für einen Fischbesatz mit nicht zugelassenen Arten oder den Fischfang zu wissenschaftlichen Zwecken, zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewässern oder für Hegemaßnahmen wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag und einer ausführlichen Begründung an die o. g. örtlich zuständige Fachbehörde.
- Für die Erteilung einer Genehmigung zum Elektrofischfang haben Sie neben dem vorstehenden Antrag ergänzend einen Ausbildungsnachweis (Bedienungsschein), einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die den Elektrofischfang einschließt sowie einen Nachweis einer gültigen TÜV-Genehmigung für das einzusetzende Gerät vorzulegen.