Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ?
Einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben unter Umstanden Schülerinnen und Schüler, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen und die angestrebte schuIische Ausbildung dem Grunde nach förderungsfahig ist.
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
Ausbildungsförderung wird auch Schülerinnen und Schülern gewährt, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht *) sind für den Besuch von
*) Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
Wie beantrage ich Leistungen ?
Leistungen werden mittels Antragsvordruck beantragt. Die Formblattvordrucke finden Sie weiter unten im Bereich Anträge/Formulare.
Achtung: Zahlungsbeginn frühestens ab Antragsmonat ! Anträge bitte entsprechend früh stellen!
Seit dem 01.08.2016 besteht zudem die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung über eine Webanwendung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.
!! Wichtig !!
Bitte geben Sie bei der elektronischen Antragstellung unbedingt folgende DE-Mail-Adresse des Landkreises Wolfenbüttel an: info@lk-wf.de-mail.de
Wer ist grundsätzlich für BAföG zuständig ?
Für Studierende an Hochschulen sind die Studentenwerke zuständig.
Für den Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen sind die kommunalen Ausbildungsförderungsämter zuständig, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsstätte Iiegt.
Bei den anderen Ausbildungsstätten ist das Amt zustandig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.