Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
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Für die Beförderung von Personen im innerstaatlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Prüfung des Unternehmers oder einer durch ihn für die Führung der Geschäfte bestellten Person auf fachliche Eignung notwendig.
Darüber hinaus sind die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit Grundvoraussetzungen für eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung.
Die fachliche Eignung wird durch eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung bei der zuständigen Stelle nachgewiesen.
Personen, die zwar über eine Bescheinigung der fachlichen Eignung verfügen, die jedoch in den letzten fünf Jahren kein Personen- oder Güterkraftverkehrsunternehmen geleitet haben, sollen ihre Kenntnisse auffrischen, um ihr Wissen in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen auf den neuesten Stand zu bringen.
Die zuständige Stelle nimmt die Prüfung ab und stellt nach erfolgreicher Durchführung die Fachkundebescheinigung aus.
Außer der Fachkundeprüfung können gleichwertige Abschlussprüfungen anerkannt werden: