Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.