Für ausländische Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Name und Anschrift der Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter sowie deren Vertretung
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Dokumente aus dem Heimatland der Betriebsleitung und deren Vertretung, die nachweisen, dass sie die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erfüllen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Belege zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde
- Sicherheitskonzept mit folgenden Punkten:
- Beschreibung aller erforderlichen technischen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und deren Eignung
- Übersicht über die eingesetzten Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen mit Herstellererklärungen oder Bestätigungen
- Übersicht über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie über die Zertifizierungstätigkeit
- Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebs, insbesondere bei Notfällen
- Verfahren zur Beurteilung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals
- Abschätzung und Bewertung verbleibender Sicherheitsrisiken
- Nachweis der Deckungsvorsorge, beispielsweise:
- Haftpflichtversicherung oder
- vergleichbare Freistellungs-/Gewährleistungsverpflichtung eines zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens/Kreditinstituts
Hinweis: Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere geeignete Dokumente anfordern.