Inhalt
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Bereich Steuern)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung (nur für Arbeitnehmer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung/Anmeldenachweis der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt insbesondere dann als geführt, wenn der Unternehmer eine Bescheinigung gemäß Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) sowie, falls für die Nachweisführung erforderlich, zusätzlich der Anlage 3 vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Unternehmer über das notwendige Eigenkapital verfügt. Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen (Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers).
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Bescheinigung über die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung (Entsprechend dem Muster des Anhanges III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführeranstellungsvertrag (Nachweis der Vertretungsberechtigung)
- Zusätzliche Unterlagen bei der Bestellung eines Verkehrsleiters
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