Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Straßenreinigung

Der Abteilung Straßenmeisterei obliegt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel die Wahrnehmung der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege sowie die Entleerung der Abfallbehälter.

Neben diesen Hauptaufgaben werden Sonderreinigungen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt.

Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer

Für die Reinigung der Gehwege ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.

Für die Reinigung der Straßen durch die Stadt wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die für alle zu reinigenden Straßen ermittelt wird. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der beschriebenen Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.

Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.

  1. Flyer: Straßenreinigung und Ruhezeiten

    © Stadt Wolfenbüttel

Kontakt

  1. Straßenmeisterei

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

  2. Herr Stefan Hoyer

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Straßenmeisterei
    Abteilungsleitung

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel