Straßenreinigung
Der Abteilung Straßenmeisterei obliegt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel die Wahrnehmung der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege sowie die Entleerung der Abfallbehälter.
Neben diesen Hauptaufgaben werden Sonderreinigungen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt.
- 70-01 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung)(PDF-Datei: PDF, 90 kB, 01.01.2018, nicht barrierefrei)
- 32-02 Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsverordnung)(PDF-Datei: PDF, 274 kB, 04.04.2019, nicht barrierefrei)
Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer
Für die Reinigung der Gehwege ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.
Für die Reinigung der Straßen durch die Stadt wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die für alle zu reinigenden Straßen ermittelt wird. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der beschriebenen Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.