Straßenreinigung
Der Abteilung Straßenmeisterei obliegt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel die Wahrnehmung der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege sowie die Entleerung der Abfallbehälter.
Neben diesen Hauptaufgaben werden Sonderreinigungen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt.
- 70-01 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung)(PDF-Datei: PDF, 90 kB, 01.01.2018, nicht barrierefrei)
- 32-02 Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsverordnung)(PDF-Datei: PDF, 274 kB, 04.04.2019, nicht barrierefrei)
Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer
Für die Reinigung der Gehwege ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.
Für die Reinigung der Straßen durch die Stadt wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die für alle zu reinigenden Straßen ermittelt wird. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der beschriebenen Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.
Umfang der Straßenreinigung durch die Stadt Wolfenbüttel
Die Stadt Wolfenbüttel führt die Reinigung von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung durch.
Leistungsumfang
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- Reinigung der Fahrbahnen, Radwege, kombinierten Rad- und Gehwege, öffentlichen Parkplätze sowie begrünten Mittel- und Trennstreifen
- Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat
- Räumung von Schnee (ohne Straßenrinnen)
- Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf Fahrbahnen, Radwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen mit nicht unbedeutendem Verkehr
Besondere Verunreinigungen
- Unverzügliche Beseitigung durch Verursacher bei besonderen Verunreinigungen (zum Beispiel durch Bauarbeiten, Unfälle, Ölspuren)
- Bei Bedarf erfolgt eine Reinigung auf Kosten des Verursachers durch die Stadt
Abfallbehälter
- Entleerung und Reinigung der öffentlichen Abfallbehälter, ausschließlich für verkehrsübliche Abfälle
Staubentwicklung
- Bei erheblicher Staubentwicklung wird die Straße besprengt, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt (außer bei Frost oder Frostgefahr)
Reinigungsfrequenz und -intervalle
Im Vordergrund für die Reinigung stehen primär die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie die ordnungsgemäße Reinigung nach Maßgabe des Niedersächsischen Straßengesetzes.
Weitere Maßgaben für die Reinigung sind:
- Schulwegsicherung,
- die Verkehrsbelastung,
- der Verschmutzungsgrad,
- die örtlichen Erfordernisse.
Gemäß den Maßgaben des Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) sowie der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel werden die in das Straßenverzeichnis aufgenommenen Straßen im Stadtgebiet entsprechend ihrer Reinigungsklasse in folgenden Intervallen gereinigt:
- Klasse I und II (Haupt- und Nebenstraßen): mindestens alle 14 Tage
- Klasse III (Fußgängerzone): mindestens zweimal pro Woche
- Radwege und kombinierte Rad- und Fußwege: mindestens zweimal vierteljährlich
- Abfallbehälter: Leerung mindestens wöchentliche Leerung, in stark frequentierten Bereichen tägliche Leerung
Zusätzliche Reinigungen:
- Reinigungen außerhalb der regulären Intervalle erfolgen nach Bedarf, zum Beispiel bei besonderen Anlässen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen
Aus Imagepflege und Werbegründen:
- In Klasse II (Hauptstraßen) alle 14 Tage zusätzlich
- In Klasse III (Fußgängerzone) viermal pro Woche zusätzlich