Die Hurst-Stiftung
Die Hurst-Stiftung wurde 1987 zum Andenken an die 1986 verstorbene Pfarrerin i. R. Hilda Hurst von den inzwischen verstorbenen Eheleuten Gertrud und Helmut Hurst errichtet. Sie ist eine rechtlich unselbständige, mildtätige Stiftung.
Stiftungszweck
Die Hurst-Stiftung hat ausschließlich den Zweck, alte und hilfsbedürftigen Menschen in geeigneter Form zu unterstützen.
Rat der Stiftung
Der Rat der Stiftung besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Stadt Wolfenbüttel. Die Geschäftsführung obliegt einem Mitarbeiter des Amtes für Finanzwesen der Stadt Wolfenbüttel.
Stiftungsmittel
Für die Verwirklichung des Stiftungszweckes können jährlich 600 Euro bis 900 Euro ausgeschüttet werden.