Sponsoringberichte
Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat am 26. März 2014 die Allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadt Wolfenbüttel (Sponsoringrichtlinie) beschlossen. Auf dieser Grundlage kann die Stadt Wolfenbüttel Sponsoringverträge abschließen, sofern der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Stadt Wolfenbüttel dem Vertragsabschluss im Einzelfall zustimmt.
Der Sponsoringbericht fasst die in einem Jahr geschlossenen Sponsoringverträge zusammen und weist unter anderem die Sponsoren, den Anlass sowie die Leistungen und Gegenleistungen aus.
Unter Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und / oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verstehen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Wesensmerkmal des Sponsorings ist eine zielbezogene Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Gesponsertem. Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und unterscheidet sich insofern von Spenden.