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Schiedsamt: Schlichten statt richten, unter diesem Motto vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen. Das Ziel der Schiedspersonen ist eine einvernehmliche und kostengünstige Einigung zwischen den beteiligten Parteien.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Wolfenbüttel für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die gewählten Schiedspersonen werden durch das Amtsgericht Wolfenbüttel bestätigt und vereidigt. Dieses übt die Fachaufsicht, zum Teil auch die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes aus.