Häufig gestellte Fragen zum Grundstückserwerb
Kann ich ein Grundstück reservieren? Wie lange ist der Reservierungszeitraum?
Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben, können Sie dieses für einen Zeitraum von vier Wochen reservieren. Sollte der Zeitraum ausnahmsweise nicht ausreichen, um alle Angelegenheiten zu klären, kann die Reservierung auf Ihre Anfrage um weitere vier Wochen verlängert werden. Bei Ablauf der Reservierung wird das Grundstück automatisch für weitere Bewerber freigegeben.
Wie verbindlich ist die Grundstücksreservierung? Was kostet sie?
Die Reservierung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Was muss ich tun, wenn ich das Grundstück erwerben möchte?
Teilen Sie uns Ihre Entscheidung bitte schriftlich mit. Sie erhalten danach einen Kaufvertragsentwurf zur Prüfung. Sobald Sie mit dem Entwurf einverstanden sind, wenden Sie sich an einen Notar Ihrer Wahl zur Beurkundung des Vertrages. Das Notariat wird sich mit der Stadt für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Gibt es Ermäßigungen auf den Kaufpreis?
Bei Grundstücken, die Sie von der Stadt erwerben, erhalten Sie eine Kinderermäßigung von 7,50 Euro je Quadratmeter pro minderjährigem Kind. Die Ermäßigung ist begrenzt auf 20.000 Euro insgesamt und an den Hauptwohnsitz auf dem Erwerbsgrundstück in der Stadt Wolfenbüttel sowie an den Bezug des Kindergeldes gekoppelt. Die Ermäßigung erhalten Sie auch für alle Kinder, die innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden.
Wann ist der Kaufpreis fällig? Wohin habe ich das Geld zu zahlen?
Entsprechende Regelungen finden sich im Kaufvertrag. In der Regel wird ein Zeitpunkt vereinbart, der ein bis zwei Monate nach Abschluss des Kaufvertrages liegt. Der Kaufpreis ist von Ihnen zum Fälligkeitszeitpunkt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Sollten Sie für Ihre Finanzierung einen längeren Zeitraum benötigen, so kommt Ihnen die Stadt gerne entgegen, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Sollte die Erschließung des Baugebietes zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch nicht abgeschlossen sein, kann der Fälligkeitszeitpunkt noch weiter in der Zukunft liegen. Ebenfalls im Kaufvertrag finden Sie Angaben über die Zahlweise, das Bankkonto und den anzugebenden Verwendungszweck.
Ist der Kaufpreis verhandelbar?
Nein. Die Grundstückskaufpreise werden vom Rat der Stadt Wolfenbüttel festgesetzt und sind nicht verhandelbar. Einzige Ausnahme ist ein gegebenenfalls stattfindendes Bieterverfahren zur Vergabe der Grundstücke. Aber auch in diesem Verfahren sind die Mindestpreise vom Rat der Stadt Wolfenbüttel vorgegeben.
Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf eines Grundstücks?
Für den Grundstücksverkauf fallen Notar- und Grundbuchgebühren an sowie die Grunderwerbssteuer. Diese Nebenkosten belaufen sich auf insgesamt zirka sieben Prozent des Grundstückskaufpreises und sind vom Käufer zu tragen. Dazu gehören auch die Vermessungskosten und die Gebühren für die Eintragung Ihres Grundstücks in das amtliche Liegenschaftskataster.
Sind die Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten? Muss ich Kanalbaubeiträge bezahlen?
Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Damit sind unter anderem die Kosten für die öffentliche Straße, deren Beleuchtung, Begrünung und die Straßenentwässerung abgegolten. Die Kanalbaubeiträge hingegen, die nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Wolfenbüttel zu entrichten sind, müssen zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt werden. Diese Kosten, die für den erstmaligen Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage anfallen, richten sich jeweils nach der baulichen Ausnutzung Ihres Grundstücks. Als weitere Kosten fallen für Sie die Hausanschlusskosten der Versorgungsunternehmen an, also für Gas, Wasser, Strom, Telefon, TV, Übergabeschächte auf Ihrem Grundstück et cetera.
Wann werde ich Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch?
Sobald der Kaufpreis bei uns eingegangen ist, wird der beurkundende Notar von uns benachrichtigt und dieser beantragt die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt, sofern ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Die Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes hängt von der dortigen Arbeitsdichte ab. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes und einen aktuellen Grundbuchauszug, aus dem Sie als Eigentümer zu ersehen sind.
Wann kann ich mit dem Bau beginnen?
Sobald die Erschließung des Grundstücks gesichert ist beziehungsweise das Neubaugebiet zur Bebauung freigegeben ist, können Sie mit dem Bau beginnen. Voraussetzung hierfür ist,
- dass Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, beziehungsweise Ihrer Bauanzeige nicht widersprochen wurde. Ihr Architekt wird Sie entsprechend beraten.
- dass Ihnen eine Entwässerungsgenehmigung vorliegt. Informationen hierzu erhalten Sie beim Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Wolfenbüttel.
Woher bekomme ich Informationen zum Kanalanschluss?
Die Informationen zum Kanalanschluss (beispielsweise Höhen und Lage) erhalten Sie beim Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Wolfenbüttel.
Woher bekomme ich Informationen über die Kosten zu einem Hausanschluss?
Für Auskünfte zu Kosten der einzelnen Hausanschlüsse steht Ihnen die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH zur Verfügung.
Welche Bauvorschriften muss ich einhalten?
Bei der Durchführung eines Bauvorhabens müssen Sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften richten sowie die geltende Bauleitplanung der Stadt Wolfenbüttel beachten. Ihr Architekt wird Sie entsprechend beraten.