Die Ausschüsse des Rates
Die Ratsfrauen und Ratsherren können aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Der Bürgermeister ist an der Ausschussbildung nicht beteiligt. Die Ratsausschüsse haben keine Organstellung, da sie keine abschließenden Entscheidungen treffen können. Sie sind lediglich Teile des Rates.
Zu unterscheiden von den Ratsausschüssen ist jedoch der Verwaltungsausschuss. Denn der Verwaltungsausschuss ist kein Ausschuss im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), sondern ein Organ der Gemeinde.
Aufgabe der Ausschüsse ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Die von den Ausschüssen im Rahmen dieser Vorbereitung gefassten Beschlüsse sind rechtlich gesehen lediglich Empfehlungen an den Rat; tatsächlich besitzen sie jedoch eine vorentscheidende Bedeutung.
Ausschussbesetzung der XVIII. Ratsperiode
- Verwaltungsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
- Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt
- Ausschuss für Jugend und Soziales
- Ausschuss für Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften
- Ausschuss für Sport und Freizeit
Besondere Ausschüsse
Neben den Ausschüssen des Rates existieren auch noch Ausschüsse der Stadt Wolfenbüttel nach besonderen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören die Werkausschüsse der Eigenbetriebe, der Jugendausschuss und der Ausschuss für das Schulwesen.
Für diese Ausschüsse gelten vorrangig die spezialgesetzlichen Bestimmungen. Die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften haben im Gegensatz zu den freien Ratsausschüssen Entscheidungsbefugnis.
- Ausschuss für das Schulwesen
- Jugendausschuss. Die Aufgaben des Jugendauschusses nach § 13 AGKJHG werden von Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport wahrgenommen. Die vier Bürgermitglieder werden aus Vorschlägen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe berufen.
- Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes(PDF-Datei: PDF, 132 kB, nicht barrierefrei)
- Betriebsausschuss ABW