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Die Ausschüsse des Rates

Die Ratsfrauen und Ratsherren können aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Der Bürgermeister ist an der Ausschussbildung nicht beteiligt. Die Ratsausschüsse haben keine Organstellung, da sie keine abschließenden Entscheidungen treffen können. Sie sind lediglich Teile des Rates.

Zu unterscheiden von den Ratsausschüssen ist jedoch der Verwaltungsausschuss. Denn der Verwaltungsausschuss ist kein Ausschuss im Sinne des Niedersächsischen Kommunal­ver­fassungs­gesetzes (NKomVG), sondern ein Organ der Gemeinde.

Aufgabe der Ausschüsse ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Die von den Ausschüssen im Rahmen dieser Vorbereitung gefassten Beschlüsse sind rechtlich gesehen lediglich Empfehlungen an den Rat; tatsächlich besitzen sie jedoch eine vorentscheidende Bedeutung.

Ausschussbesetzung der XVIII. Ratsperiode

Besondere Ausschüsse

Neben den Ausschüssen des Rates existieren auch noch Ausschüsse der Stadt Wolfenbüttel nach besonderen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören die Werkausschüsse der Eigenbetriebe, der Jugendausschuss und der Ausschuss für das Schulwesen.

Für diese Ausschüsse gelten vorrangig die spezialgesetzlichen Bestimmungen. Die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften haben im Gegensatz zu den freien Ratsausschüssen Entscheidungsbefugnis.

Vertretungen in Beteiligungen