Ortsräte
Die Ortsräte sind im Zuge der Gebietsreform im Jahre 1974 in den eingemeindeten Orten anstelle der früheren Gemeinderäte entstanden. Die Mitglieder der Ortsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Die genaue Zahl der Mitglieder der Ortsräte wird durch die Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel bestimmt. Es sind mindestens fünf Ortsratsmitglieder zu wählen.
Aus ihrer Mitte wählen die Ortsräte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder den Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister. Die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister erfüllt über seine Tätigkeit als Vorsitzender des Ortsrates hinaus Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung. Die Übernahme von Hilfsfunktionen kann die oder den Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister aber auch ablehnen. Zu den Hilfsfunktionen gehören zum Beispiel die Mithilfe bei ordnungsbehördlichen An- und Abmeldungen, Annahme von Anträgen, Ausfertigung von Beglaubigungen und die Beratung der Organe der Stadt in Angelegenheiten der Ortschaft.
Aufgaben
Die Ortsräte wahren die Belange der Ortschaften und wirken auf ihre „gedeihliche“ Entwicklung innerhalb der Stadt Wolfenbüttel hin. Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen, entscheiden die Ortsräte unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde.
Die Ortsräte entscheiden in folgenden Angelegenheiten:
- Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen
- Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen
- Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
- Repräsentation der Ortschaft.
Darüber hinaus sind die Ortsräte in allen wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören. Des weiteren können die Ortsräte in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben, über die das zuständige Organ der Stadt (Rat, Verwaltungsausschuss) innerhalb von vier Monaten zu entscheiden hat.
Der Umfang und Inhalt der Entscheidungs- und Anhörungsrechte des Ortsrates können durch Beschluss des Rates in der Hauptsatzung abweichend geregelt werden, soweit dies auf Grund der besonderen örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
Bürgerinformationssystem
Zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger: Im Informationssystem der Stadt Wolfenbüttel finden Sie Informationen über Rat, Ausschüsse und Ortsräte und können sich über Sitzungstermine und Tagesordnungen informieren. Außerdem sind öffentliche Vorlagen und Niederschriften einzusehen.