In den 1950er Jahren hat die Stadt Wolfenbüttel Erbbaurechte zum Wohnen vergeben. Die Stadt ist bereit diese Grundstücke an den jeweiligen Erbauberechtigten zu verkaufen.
Heute wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen ein Erbbaurecht vergeben. In den Fällen handelt es sich immer um ein Gewerbegrundstück. Die Vergabe des Erbbaurechtes erfolgt im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung