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Rechtsgrundlage für die Ausstellung der Bescheinigung und Erhebung der Gebühr sind

  • § 31 Abs. 3 Personenstandsverordnung (PStV)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO)