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Inhalt

Die Arbeit des/der Beauftragten für den Umweltschutz ist von dem Grundgedanken geleitet, das Umweltbewusstsein in der Verwaltung und in der Bevölkerung zu fördern, für den Umweltschutz zu werben und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Stellungnahmen und Koordinierungsaufgaben, z.B.:

  • Stellungnahmen zu bauleitplanerischen, wasserrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Verfahren sowie sonstigen umweltrelevanten Maßnahmen und Projekten
  • Koordinierung und Begleitung umweltbezogener Planungen, Projekte und Maßnahmen.

Umweltberatung verwaltungsintern und –extern, z. B.:

  • Information und Beratung der Verwaltung über neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Umweltbereich / Einführung von Umweltmanagementkonzepten
  • Umwelt- und Energieberatung
  • Verbraucherschutzfragen

Maßnahmen und Projekte zum Schutz der lokalen und globalen Umwelt, z. B.:

  • Initiativen und Konzepte zu Luftreinhaltung und Klimaschutz (wie: Initiierung und Durchführung von Förderprogrammen; Infoveranstaltungen
  • Initiativen und Konzepte Boden- / Wasserschutz
  • Initiativen und Konzepte Umwelt- / Naturschutz

Sonstige Tätigkeiten, z. B.:

  • Ratsarbeit (Sitzungsvorlagen, Ratsanfragen, Vor- und Nachbereitung des Umweltausschusses einschl. Protokollführung, Berichte und Vertretung des Umweltressorts in den Ratsgremien
  • Leitung der verwaltungsinternen AG
  • Umweltschutz Teilnahme an externen Arbeitsgruppen (Nieders. Städtetag)
  • Sonstige Öffentlichkeitsarbeit