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Die Stadt gewährt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für schutzwürdige Gebäude im Interesse der Verschönerung und Erhaltung des Stadtbildes Zuschüsse für Fassadenanstriche, Fassadenverkleidungen, Reinigungs- und Pflegearbeiten an Gebäudeaußenflächen aus Naturstein oder Sichtmauerwerk, Tischlerarbeiten an Fenstern, Außentüren, Tore und an besonders erhaltenswerten Fachwerkteilen, Dacheindeckungen mit Dachziegeln.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Gebäuden.