Die Stadt gewährt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für schutzwürdige Gebäude im Interesse der Verschönerung und Erhaltung des Stadtbildes Zuschüsse für Fassadenanstriche, Fassadenverkleidungen, Reinigungs- und Pflegearbeiten an Gebäudeaußenflächen aus Naturstein oder Sichtmauerwerk, Tischlerarbeiten an Fenstern, Außentüren, Tore und an besonders erhaltenswerten Fachwerkteilen, Dacheindeckungen mit Dachziegeln.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Gebäuden.