In Niedersachsen ist eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt.
Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar.
Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.