- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis Belegart OG
- Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Negativbescheinigung Insolvenzgericht Braunschweig
- ggf. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz (bei Abgabe von unverpackten Speisen und selbst hergestellten Getränken, z.B. Cocktails, Feuerzangenbowle etc.)
Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen.
Bei juristischen Personen ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister außerdem auch für die juristische Person vorzulegen.
Die zuständige Stelle kann nötigenfalls weitere Unterlagen verlangen.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsland ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden erfüllt werden.