Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Eine Anzeige mit folgendem Inhalt

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen, hier des Pyrotechnikers sowie dessen Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz und dessen Befähigungsschein nach §20 SprengG,
  • der Ort, die Art und Umfang des Feuerwerks (hier eine Aufstellung zur Klasse, Bezeichnung, Effekthöhe/ Brenndauer und Menge der einzelnen pyrotechnischen Effekte sowie deren pyrotechnische Zündmittel),
  • eine Aufstellung über die Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • eine Aufstellung über die Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit, die getroffen werden,
  • der Beginn und das Ende des Feuerwerks.

mit folgenden Anlagen:

  • eine Skizze über die Anordnung der pyrotechnischen Effekte (und Freiräume) und die Angabe über Abstände zu brand- gefährdeten Bereichen,
  • die Einverständniserklärung des Eigentümers, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll
ist spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrennen einzureichen.