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Einstellungsvoraussetzungen

Qualifikation:

  • Allgemeine (Fach-) Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung

Beamtenrechtliche Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • zum Einstellungsstichtag nicht älter als 39 Jahre, beziehungsweise 44 Jahre bei Schwerbehinderung
  • Keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis

Sonstige Voraussetzungen:

  • Aufgeschlossenheit und Kontaktfreudigkeit
  • Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Motivation und Engagement
  • Spaß am Arbeiten im Büro
  • Interesse an Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen