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Nicht-Zulassungs­be­schwerde zurück­gewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nicht-Zulassungsbeschwerde, die der Regionalverband Großraum Braunschweig gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom Dezember 2022 eingelegt hatte, zurückgewiesen. Beim OVG hatten die Samtgemeinde und die Gemeinde Meinersen gegen die Windenergieplanung des Regionalverbands geklagt. 

Hinter einem Stoppelfeld sieht man eine Windkraftanlage aus vier Windrädern und mehreren Windrädern in weiterer Entfernung. © Pixabay.com
Windkraftanlage

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte jetzt sein Urteil mit. Damit erhält das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg Rechtskraft. Das OVG hatte einen formellen Fehler (falsche Form des Beschlusses) und einen materiellen Fehler (Abwägung von Belangen) beanstandet. Aber der Verband hat bereits Vorsorge getroffen und ein Heilungsprozess ist in Vorbereitung. Bereits in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Dezember 2023 soll dazu ein Beschluss gefasst werden. Damit soll die Wieder-Inkraftsetzung der Planung beschlossen werden.

Das Urteil hat keinerlei Auswirkung auf die Neuplanung der Windenergie, mit der das vom Land vorgegebene Flächenziel von 3,18 Prozent des Verbandsgebietes erreicht werden soll. „Wir sind weiterhin für den koordinierten und sinnvoll geplanten Ausbau der Windenergie in der Region. Klar ist, dass es ganz unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen gilt und man es mit Sicherheit nicht allen rechtmachen kann.“, betont Erste Verbandsrätin Anna Weyde.

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Regionalverband Großraum Braunschweig

30.11.2023