Zuständigkeitswechsel bei den Waffenbehörden
Die Zuständigkeit der großen selbstständigen Städte sowie selbständigen Gemeinden für die Durchführung des Niedersächsischen Waffengesetzes geht zum kommenden Jahreswechsel auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Im Landkreis Wolfenbüttel hat das Auswirkungen auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wolfenbüttel, die sich bereits ab dem 1. Dezember 2023 in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten an den Landkreis wenden müssen.
Grundlage für diesen Schritt ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März dieses Jahres, die eine Neufestlegung der Zuständigkeit für das Waffenrecht vorsieht. Die Anzahl der Waffenbehörden im Land wird sich durch diesen Schritt von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern. Bereits am 28. November 2023 erfolgte die Übergabe der Akten der Stadt an den Landkreis. Die elektronischen Daten liegen bis zum 11. Dezember vor.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind, bedeutet dies, dass bereits ab Dezember alle waffenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das Ein- und Austragen von Waffen in der Waffenbesitzkarte, die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammlerinnen und Sammler, Sportschützeninnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jägern, nun in der Waffenbehörde des Landkreises Wolfenbüttel, Abteilung 321 – Ordnungswesen und Ausländerbehörde, Postanschrift Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel, Besucheradresse Lange Straße 26, 38300 Wolfenbüttel, bearbeitet werden. Das gilt auch für alle waffenrechtlichen Neuanträge von Bürgerinnen und Bürgern, die im Stadtgebiet Wolfenbüttel ihren Wohnsitz haben.
Die Zuständigkeitsänderung bezieht sich lediglich auf das „nicht gewerbliche“ Waffenrecht. In den gewerblichen Fällen bleibt weiterhin die Stadt Wolfenbüttel zuständig.
Ihre Ansprechpersonen sind erreichbar unter den Telefonnummern Frau Schlinga-Schubert 05331 84-915, Herr Schulze 05331 84-406 und Herr Opitz 05331 84-724 oder per E-Mail: waffenrecht@lk-wf.de.
Hintergrund
Das Waffenrecht regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Weil dieser Bereich einer stetigen Fortentwicklung und Anpassung unterliegt, erhöht sich sowohl der Prüfungs- als auch Begründungsaufwand waffenbehördlicher Entscheidungen. Das Niedersächsische Innenministerium verspricht sich mit der Zuständigkeitsänderung mehr Effektivität beim Schutz der öffentlichen Sicherheit, aber auch Vereinfachungen für die Jägerinnen und Jäger: Für sie ist künftig nur noch eine Behörde für die Beantragung eines Jagdscheines und der waffenrechtlichen Erlaubnis zuständig.