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Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die mündliche Antragstellung kann im Briefwahlbüro der Stadt Wolfenbüttel erfolgen, welches sich in diesem Jahr in der Kommißstraße 4 (Durchgang zum Stadtmarkt) befindet und zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet sein wird:

10. bis 21. Februar 2025

  • montags und donnerstags 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr,
  • dienstags 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr sowie
  • mittwochs und freitags 7.30 bis 13 Uhr.
  • Am letzten Ausgabetag, dem 21. Februar 2025, ist davon abweichend von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.