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Ich bin bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wird meine Personalakte bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angefordert?

Die Personalakte fordern wir nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis an. Dies geschieht in der Regel aber auch erst nach dem ersten Vorstellungsgespräch. Vorher informieren wir Sie entsprechend.