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Werden die Kosten für die Anreise zum Vor­stellungs­ge­spräch erstattet?

Entsprechend den Ver­waltungs­vor­schriften zur Nieder­sächsi­schen Reise­kosten­verordnung werden Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsreisen grundsätzlich nicht erstattet. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.